Gewerbliche LizenzDie Lizenzvereinbarung für den gewerblichen Einsatz ist gegenüber der privaten Lizenz deutlich erweitert und deckt den kommerziellen Bereich vollkommen ab. Eine gewerbliche Lizenz benötigen Sie immer dann wenn Sie Ihre Produktion einem größeren Publikum vorführen oder Ihr Werk gegen Entgelt anbieten. sehen - erleben - kreativ sein...
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Professional Creative Content im gewerblichen UmfeldGewerbliche Lizenzen beinhalten ein persönlich ausgestelltes Dokument, womit das einfache Nutzungsrecht an Professional Creative Content, bzw. dem käuflich erworbenen Volume eingeräumt wird. Die gewerbliche Freigabe ist zeitlich unbegrenzt und darf verwendet werden zur Bereicherung von eigenen Film, Video, DVD, Web- und Multimedia-Produktionen und deren Vorführung. Hiervon ausgenommen ist einzig die TV-Ausstrahlung. Die so genannten Senderechte im Broadcast TV-Umfeld bedürfen einer erweiterten Lizenz. Fragen Sie uns nach einem persönlichen Angebot für Ihr TV-Event. Zeitlich uneingeschränktes NutzungsrechtAlle weltweiten Nutzungs- und Aufführungsrechte werden im gewerblichen Rahmen vom Urheber an den Freigabeinhaber übertragen, sofern sich der Original-Datenträger samt Freigabedokument im Besitz des Lizenznehmers befindet. Verwertungs- oder Besitzrechte werden mit dem Nutzungsrecht nicht übertragen. Nutzung auf WebseitenDie Berechtigung der Nutzung zur Bereicherung von Web-Seiten besteht nur insoweit, als der Freigabeinhaber gewährleistet, dass der separate Aufruf und die Speicherung (Download) der Videoclips, des Bild- und Musikmaterials der Professional Creative Content Volumes ausgeschlossen ist. Produktionsgestaltung durch DritteDer Freigabeinhaber ist berechtigt, einem Dritten im Zusammenhang mit Werken, die er erstellt hat, an diesen Werken abgeleitete Nutzungsrechte einzuräumen. Der jeweilige Dritte ist insoweit berechtigt, die in die jeweiligen Werke eingebundenen Videoclips und des Bild- und Musikmaterials aus dem vertragsgegenständlichen Professional Creative Content Volume, mit dem Werk weltweit - im Rahmen des jeweiligen Lizenzabkommens - zu nutzen. Das abgeleitete Nutzungsrecht betrifft ausschließlich dieses verbundene Werk, für die Schaffung eines neuen verbundenen Werkes. In diesem Fall ist für den Dritten ein eigenständiges Freigabedokument durch den Urheber erforderlich. Ausgeschlossene NutzungDie Nutzungsrechte bzw. der Nutzungsrahmen an Professional Creative Content beinhaltet ausdrücklich nicht die Nutzung zu folgenden Zwecken bzw. in folgenden Zusammenhängen:
Keine weiteren Gebühren oder LizenzkostenDa der Urheber von Professional Creative Content laut § 15 ff des Urheberrechts (UrhG) das ausschließliche Recht besitzt, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten und er nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, fallen keine weiteren Gebühren oder Lizenzkosten an. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte werden vom Urheber selbst wahrgenommen. Sicherungskopien und WeitergabeEine private, gewerbliche oder öffentliche Aufführung eines Films, Videos, DVD oder eines anderen nicht näher bezeichneten Mediums, sowie die TV-Ausstrahlung unter Verwendung von Professional Creative Content ohne den Besitz des Original-Datenträgers und der jeweiligen Lizenzurkunde ist untersagt. Die private Lizenz ist nicht auf andere Personen übertragbar, bzw. nur insoweit als das im Falle der Weitergabe keine Kopien zurückbehalten werden dürfen. Vermietung und Vervielfältigung sind strengstens untersagt. Sicherungskopien sind nur für den persönlichen Gebrauch und zur Sicherung des Original-Datenträgers erlaubt. Im Falle einer Weitergabe oder Verlust des Original-Datenträgers sowie dem Verlust des gewerblichen Lizenzdokumentes dürfen Sicherungskopien, gleich welcher Art nicht zurückbehalten werden. Die Inhalte von Professional Creative Content dürfen nur in dem von Benutzer käuflich
erworbenem Lizenzrahmen genutzt werden. |